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1. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen an.

 

2. Zur Auswahl übergebene Bilder (Mustervorlagen) sind Eigentum der Fotografin. Sie dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.

 

3. Alle Aufnahmen sind nach dem Urheberrechtsgesetz vom 09.09.1965 gegen Verwertung geschützt.

 

4. Ein Abdruck der angefertigten Aufnahmen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien ist in jedem Fall an die Namensnennung der Fotografin gefunden.

 

5. Der Abdruck oder die Vervielfältigung der erstellten Bilder bedürfen ausdrücklich der Genehmigung.

 

6. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder sind das Eigentum der Fotografin und unterliegen dem Urheberschutz in Bezug auf jegliche Verwendung.

 

7. Mit Erteilung des Auftrag, erkennt der Kunde die Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an.

 

8. Alle Aufträge unterliegen der Handwerksbestimmung. Alle Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zu zahlen.

 

9. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar in Höhe des Bestellwertes des Shootings abzüglich einer vorher zu zahlenden Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Die Gebühr ist sofort bei Buchung fällig. Das restliche Honorar wird am Tag der Leistungserbringung vor Ort in bar fällig.

Im Falle einer Krankheit kann der Termin selbstverständlich von beiden Seiten verschoben werden. 
Sollten Sie den Termin ersatzlos nicht wahrnehmen wollen oder nicht absagen, wird die Reservierungsgebühr nicht erstattet.

 

10. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht ausbezahlt.
Gutscheine werden ausschließlich als Wertgutschein verkauft und können auf ein Fotoshooting angerechnet werden. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Sollte der Gutscheinwert dem des Fotoshooting übersteigen, so wird der Restwert des Gutscheins entsprechend auf den Rechnungsbetrag angerechnet und kann für das nächste Shooting verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die Fotografin übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder ähnlichen Situationen.

 

11. Wegen der Abhängigkeit von Zulieferterminen sind die genannten Termine nur als annähernd zu verstehen. Deshalb berechtigt eine unverschuldete Überschreitung des angegebenen Liefertermins nicht zu Ersatzansprüchen.

 

12. Schadensersatzansprüche, insbesondere bei Hochzeits – und Urlaubsaufnahmen sind ausgeschlossen.


13. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können Farb- und Dichtedifferenzen gegenüber des Musters und der Vorlage bei den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist nicht berechtigt.


14. Signaturen und Prägestempel (Urheberrecht) auf den Fotos berechtigen nicht zur Reklamation.


15. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von zwei Tagen geltend gemacht werden.


16. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen der Kopien jeder Art, wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.


17. Die Aufbewahrung von Daten (Originale und bearbeitet) ist ohne Gewähr.
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, der Betriebssitz des Fotografen.


Salvatorische Klausel
Sind Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung teilweise oder ganz unwirksam, so sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksamen Bedingungen werden durch die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen ersetzt.